7 Prozent der Lehrkräfte haben KI ungeprüft benoten lassen. Was Kanzleien daraus lernen können

AWA Consulting

November 3, 2026

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7 Prozent der Lehrkräfte haben KI ungeprüft benoten lassen. Was Kanzleien daraus lernen können#

Eine neue Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt, wie schnell KI im Alltag ankommt und wie schnell dabei die Kontrolle verloren gehen kann. 7 Prozent der befragten Lehrerinnen und Lehrer geben an, KI schon für die Benotung genutzt zu haben, ohne das Ergebnis zu überprüfen. Das klingt nach einer kleinen Zahl. Aber hinter jeder dieser Noten steht ein Mensch, der eine Bewertung bekommen hat, die niemand kontrolliert hat.

Schule ist dabei nur das sichtbare Beispiel. Die gleiche Versuchung gibt es überall dort, wo Fachleute unter Zeitdruck viel Text verarbeiten. In Steuerkanzleien und Anwaltskanzleien ist sie besonders groß. In diesem Beitrag schauen wir uns an, was die Bitkom-Zahlen sagen und wie Kanzleien mit einer einfachen Regel pro Prozess verhindern, dass ungeprüfte KI-Ergebnisse das Haus verlassen.

Was die Bitkom-Umfrage zeigt#

Bitkom Research hat für die am 27. Oktober 2026 veröffentlichte Studie 501 Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist laut Bitkom repräsentativ. Die wichtigsten Ergebnisse:

  • 58 Prozent der Lehrkräfte nutzen KI für schulische Zwecke.
  • 20 Prozent nutzen KI zur Kontrolle von Aufgaben und Prüfungen.
  • 7 Prozent haben KI nach eigenen Angaben für die Benotung genutzt, ohne das Ergebnis zu überprüfen.
  • 51 Prozent fühlen sich von KI überfordert.
  • 50 Prozent wünschen sich KI-Anwendungen, die sie bei Routineaufgaben unterstützen.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst fasst es so zusammen: Es brauche „umsetzbare Regeln, wann ihr Einsatz erlaubt und sogar erwünscht ist und wo nicht“. Solche Leitlinien schafften Sicherheit und ermöglichten einen verantwortungsvollen Umgang mit KI.

Bemerkenswert ist die Kombination. Die Hälfte fühlt sich überfordert, die Hälfte wünscht sich Entlastung, und ein Teil nutzt die Technik schon so, dass am Ende niemand mehr prüft. Genau dieses Muster sehen wir auch in Unternehmen.

Warum das Muster in Kanzleien genauso auftritt#

Wichtig vorab: Die Bitkom-Zahlen betreffen Lehrkräfte, nicht Kanzleien. Wir übertragen hier kein Ergebnis, sondern ein Muster. Und dieses Muster ist in Kanzleien leicht zu erkennen.

Der Arbeitsalltag in einer Kanzlei besteht zu großen Teilen aus Texten, Zahlen und Fristen. KI-Werkzeuge können dabei wirklich helfen: einen Entwurf für ein Mandantenschreiben formulieren, Belege vorsortieren, ein langes Schreiben des Finanzamts zusammenfassen, eine Frist aus einem Bescheid herauslesen. Das spart Zeit, und genau deshalb wird es genutzt.

Das Risiko liegt nicht in der Nutzung, sondern im fehlenden Prüfschritt. Ein paar typische Situationen:

  • Die KI fasst einen Bescheid zusammen, übersieht aber einen Nebensatz, auf den es ankommt.
  • Eine Frist wird aus einem Dokument übernommen, ohne dass jemand das Zustelldatum gegenprüft.
  • Eine Mandantenmail wird aus einem KI-Entwurf direkt verschickt, inklusive einer Formulierung, die mehr verspricht, als die Kanzlei halten kann.
  • Ein Entwurf für einen Einspruch wird als fertig behandelt, weil er so überzeugend klingt.

In all diesen Fällen hat am Ende die Kanzlei das Ergebnis zu verantworten, nicht das Werkzeug. Ob und wie das haftungsrechtlich relevant wird, ist eine Frage für den Einzelfall und keine, die wir hier beantworten. Klar ist aber: Ein Ergebnis, das niemand geprüft hat, sollte das Haus nicht verlassen.

Ein Verbot löst das Problem nicht#

Die naheliegende Reaktion wäre, KI einfach zu verbieten. In der Praxis funktioniert das selten. Die Werkzeuge sind im Browser, auf dem Smartphone und zunehmend in der Bürosoftware eingebaut. Wer verbietet, verschiebt die Nutzung oft nur in einen Bereich, den niemand mehr sieht.

Die Bitkom-Zahlen deuten in dieselbe Richtung. Die Hälfte der Lehrkräfte wünscht sich KI für Routineaufgaben. Der Bedarf ist da. Die Frage ist also nicht, ob KI genutzt wird, sondern unter welchen Regeln.

Eine Regel pro Prozess statt eines dicken Regelwerks#

Viele Kanzleien schrecken vor dem Thema zurück, weil sie an eine umfangreiche KI-Richtlinie denken. Das ist meistens gar nicht nötig. Wirksamer ist eine kurze Regel für jeden einzelnen Prozess, in dem KI eingesetzt wird. Sie beantwortet drei Fragen:

  1. Was darf die KI? Zum Beispiel: Entwurf erstellen, zusammenfassen, sortieren. Aber nicht: Fristen festlegen, Beträge final berechnen, Texte ohne Freigabe versenden.
  2. Wer prüft? Eine konkrete Rolle, nicht „irgendjemand“. Zum Beispiel: die sachbearbeitende Person vor dem Versand, bei Fristen zusätzlich die Fristenkontrolle.
  3. Was wird dokumentiert? Zum Beispiel: dass ein KI-Entwurf verwendet wurde, wer ihn geprüft hat und wann.

Eine solche Regel passt auf eine halbe Seite. Sie lässt sich im Team besprechen, in der Kanzleisoftware hinterlegen und bei Bedarf anpassen. Und sie beantwortet genau die Frage, die Wintergerst stellt: wann der Einsatz erlaubt und erwünscht ist und wo nicht.

Praxis-Checkliste für Ihre Kanzlei#

Mit diesen Schritten kommen Sie in wenigen Stunden zu einer ersten belastbaren Regel:

  1. Bestandsaufnahme machen. Fragen Sie im Team offen, wo KI heute schon genutzt wird. Ohne Vorwürfe, sonst erfahren Sie es nicht.
  2. Einen Prozess auswählen. Am besten einen, der häufig vorkommt und bei dem Fehler spürbar wären, etwa Mandantenkorrespondenz oder die Auswertung von Bescheiden.
  3. Erlaubtes und Verbotenes festlegen. Schreiben Sie auf, was die KI in diesem Prozess tun darf und was nicht.
  4. Den Prüfpunkt benennen. Legen Sie fest, an welcher Stelle ein Mensch prüft, bevor etwas nach außen geht, und wer das ist.
  5. Mandantendaten klären. Halten Sie fest, welche Werkzeuge mit Mandantendaten genutzt werden dürfen und welche nicht.
  6. Dokumentation einfach halten. Ein Vermerk in der Akte oder ein Feld in der Software reicht oft aus.
  7. Nach einem Monat überprüfen. Funktioniert die Regel im Alltag? Wird sie eingehalten? Was muss angepasst werden?

Wenn diese Regel für einen Prozess steht, ist der zweite und dritte Prozess deutlich schneller erledigt.

Unser Fazit#

Die 7 Prozent aus der Bitkom-Umfrage sind kein Grund, auf Lehrkräfte zu zeigen. Sie zeigen, was passiert, wenn ein hilfreiches Werkzeug schneller im Alltag ankommt als die Regeln dafür. In Kanzleien ist die Ausgangslage sehr ähnlich: viel Text, viel Zeitdruck, hohe Verantwortung. Die Lösung ist kein Verbot und kein dickes Handbuch, sondern eine klare Regel pro Prozess, die festlegt, was die KI darf, wer prüft und was dokumentiert wird.

Genau das erarbeiten wir in unserem KI-Workshop: Wir nehmen einen konkreten Kanzleiprozess, legen gemeinsam fest, wo KI hilft und wo ein Mensch prüft, bevor etwas rausgeht, und halten die Regel so fest, dass das Team sie im Alltag nutzt. Der Workshop kostet 1.790 Euro. Wenn Sie wissen möchten, wie das in Ihrer Kanzlei aussehen kann, sprechen Sie uns gern an.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Quellen#

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